|
RASSESTANDARD
FCI - Standard Nr. 61
/ 21. 1. 2004
ST. BERNHARDSHUND (BERNHARDINER)
URSPRUNG:
Schweiz
DATUM DER PUBLIKATION DES GÜLTIGEN ORIGINAL - STANDARDES:
29.10.2003
VERWENDUNG:
Begleit-, Wach- und Hofhund.
KLASSIFIKATION FCI:
Gruppe 2 Pinscher und Schnauzer,
Molossoide, Schweizer Sennenhunde.
Sektion 2.2 Molosser, Typ Berghunde.
Ohne Arbeitsprüfung.
KURZER GESCHICHTLICHER ABRISS:
Auf der Passhöhe des Grossen St.Bernhard auf 2469 m über
Meer haben Mönche im 11. Jahrhundert als Zufluchtsort für
Reisende und Pilger ein Hospiz gegründet. Dort wurden seit
der Mitte des 17. Jahrhunderts zur Bewachung und zum Schutz grosse
Berghunde gehalten. Das Vorhandensein solcher Hunde ist bildlich
seit 1695 und schriftlich in einer Aktennotiz des Hospizes im Jahre
1707 dokumentiert. Die Hunde wurden bald als Begleithunde und besonders
als Rettungshunde für in Schnee und Nebel verirrte Reisende
eingesetzt. Die in vielen Sprachen publizierten Chroniken über
zahlreiche durch diese Hunde dem weissen Tode entrissene Menschenleben
und die mündlichen Berichte der Soldaten, welche 1800 mit Napoleon
Bonaparte den Pass überquerten, haben im 19. Jahrhundert den
Ruf des Bernhardiners, dazumal "Barry-Hund" genannt, über
ganz Europa verbreitet, und der legendäre Barry wurde zum Urbild
des Rettungshundes.
Die direkten Vorfahren des St.Bernhardshundes, waren die in der
Gegend viel verbreiteten grossen Bauernhunde, welche in wenigen
Generationen, nach einem festgelegten Idealtyp, zur heutigen Rasse
gezüchtet wurden. Heinrich Schumacher von Hollingen bei Bern
begann als erster 1867 für seine Hunde Abstammungsurkunden
auszustellen.
Im Februar 1884 wurde das "Schweizerische Hundestammbuch"
(SHSB) eröffnet; die allererste Eintragung war der Bernhardiner
Léon, und die weiteren 28 Eintragungen betrafen ebenfalls
Bernhardiner. Am 15. März 1884 wurde der "Schweizerische
St. Bernhardsclub" in Basel gegründet. Anlässlich
eines internationalen Kynologenkongresses am 2. Juni 1887 wurde
der St.Bernhardshund offiziell als schweizerische Hunderasse anerkannt
und der Rassestandard wurde als verbindlich erklärt. Der Bernhardiner
gilt seither als Schweizer Nationalhund.
ALLGEMEINES ERSCHEINUNGSBILD:
Es existieren zwei Varietäten des St.Bernhardshundes:
* Varietät Kurzhaar (Stockhaar) und
* Varietät Langhaar.
Beide Varietäten sind von beachtlicher Grösse und erhabener
Gesamterscheinung; sie haben einen harmonischen, kräftigen,
strammen und muskulösen Körper, mit imposantem Kopf und
aufmerksamem Gesichtsausdruck.
WICHTIGE PROPORTIONEN:
* Angestrebte Proportion Widerristhöhe zu Rumpflänge (gemessen
vom Buggelenk bis zum
Sitzbeinhöcker)
- 9 : 10.
* Angestrebtes Verhältnis Widerristhöhe zu Brusttiefe
: siehe Skizze.
* Gesamtlänge des Kopfes etwas grösser als ein Drittel
der Widerristhöhe.
* Verhältnis Fangtiefe (gemessen am Fangansatz) zu Fanglänge
knapp 2 : 1.
* Fang etwas länger als ein Drittel der Gesamtkopflänge.
VERHALTEN / CHARAKTER (WESEN):
Im Wesen freundlich; Temperament ruhig bis lebhaft; wachsam.
KOPF:
Massiv, imposant und ausdrucksstark.
OBERKOPF:
Schädel: Stark, breit, im Profil und von vorne gesehen leicht
gewölbt; im Affekt bildet der Ohransatz mit dem Oberkopf eine
gerade Linie, die seitlich in sanfter Rundung in die kräftig
entwickelten hohen Backenpartien übergeht. Stirn gegen den
Fang zu steil abfallend. Hinterhauptbeinhöcker nur mässig
betont. Obere Augenbogen stark entwickelt. Die am Stirnansatz beginnende,
deutlich ausgebildete Stirnfurche verläuft mitten über
den Oberkopf. Die Stirnhaut über den Augen bildet leichte Falten,
die gegen die Stirnfurche zu konvergieren; im Affekt sind sie mässig
sichtbar, ansonsten sind sie eher unauffällig.
Stop: Markant ausgeprägt.
GESICHTSSCHÄDEL:
Nasenschwamm: Schwarz, breit und eckig; Nasenlöcher gut geöffnet.
Fang: Gleichmässig breit. Nasenrücken gerade, mit leichter
Rinne.
Lefzen: Lefzenränder schwarz pigmentiert. Lefzen des Oberkiefers
stark entwickelt, straff und nicht zu stark überhängend,
gegen die Nase zu einen weiten Bogen bildend. Mundwinkel bleibt
sichtbar.
Kiefer / Zähne: Ober- und Unterkiefer kräftig, breit,
gleich lang. Gut entwickeltes, regelmässiges und vollständiges
Scheren- oder Zangengebiss.
Engschliessender Vorbiss ohne Kontaktverlust der Schneidezähne
zulässig. Fehlen der PM1 (Prämolaren 1) und der M3 toleriert.
Augen: Mittelgross, dunkelbraun bis nussbraun, mässig tief
liegend, mit freundlichem Ausdruck. Natürlicher, gefestigter
Lidschluss angestrebt; kleiner Knick mit wenig sichtbarer Bindehaut
am Unterlid und kleiner Knick am Oberlid sind zulässig. Lidränder
vollständig pigmentiert.
Ohren: Mittelgross, hoch und breit angesetzt; Ohrmuscheln stark
entwickelt. Ohrlappen geschmeidig, dreieckförmig mit abgerundeter
Spitze; hinterer Rand leicht abstehend, vorderer Rand an den Backen
anliegend.
HALS:
Kräftig und von genügender Länge; Kehl- und Halswamme
mässig entwickelt.
KÖRPER:
Im allgemeinen: Gesamterscheinung imposant, harmonisch, stattlich
und gut bemuskelt.
Widerrist: Gut ausgeprägt.
Rücken: Breit, kräftig, fest; die Rückenlinie verläuft
bis zur Lende gerade und horizontal.
Kruppe: Lang, wenig abfallend, harmonisch in den Rutenansatz übergehend.
Brust: Brustkorb mässig tief mit gut gewölbten Rippen,
jedoch nicht tonnenförmig; nicht tiefer als bis zu den Ellenbogen
reichend.
Untere Profillinie und Bauch: Gegen hinten leicht aufgezogen.
RUTE:
Ansatz breit und kräftig. Rute lang und schwer, letzter Schwanzwirbel
mindestens bis zum Sprunggelenk reichend; in der Ruhe gerade herabhängend
oder im unteren Drittel leicht aufwärts gekrümmt; in der
Erregung höher getragen.
GLIEDMASSEN
VORDERHAND:
Im allgemeinen: Vorderläufe von vorne gesehen gerade und parallel,
mässig breit gestellt.
Schultern: Schulterblätter schräg gestellt, muskulös
und gut anliegend.
Oberarm: Länger als das Schulterblatt; Winkel zwischen Schulterblatt
und Oberarm nicht zu stumpf.
Ellenbogen: Anliegend.
Unterarm: Gerade, starkknochig, trocken bemuskelt.
Vordermittelfuss: Von vorne gesehen senkrecht in der Verlängerung
des Unterarms; von der Seite gesehen leicht abgewinkelt.
Vorderpfoten: Breit, mit kräftigen, eng aneinanderliegenden,
stark gewölbten Zehen.
HINTERHAND:
Allgemeines: Mässig gewinkelt und muskulös; Hinterläufe
von hinten gesehen parallel, nicht eng stehend.
Oberschenkel: Kräftig, muskulös, Keulen breit.
Kniegelenk: Gut gewinkelt, weder aus- noch einwärts gedreht.
Unterschenkel: Schräg gestellt, ziemlich lang.
Sprunggelenk: Leicht gewinkelt, fest.
Hintermittelfuss: Von hinten gesehen gerade und parallel gestellt.
Hinterpfoten: Breit, mit kräftigen, eng aneinanderliegenden,
stark gewölbten Zehen. Afterkrallen toleriert, sofern sie den
Bewegungsablauf nicht behindern.
GANGWERK:
Harmonischer, ausgreifender Bewegungsablauf mit gutem Schub aus
der Hinterhand, wobei der Rücken stabil und ruhig bleibt. Vorder-
und Hinterpfoten werden geradlinig vorgesetzt.
HAARKLEID
HAAR:
Varietät Kurzhaar (Stockhaar): Deckhaar dicht, glatt, anliegend
und derb. Unterwolle reichlich. Keulen leicht behost, Rute dicht
behaart.
Varietät Langhaar: Mittellanges, gerades Deckhaar mit reichlich
Unterwolle. Gesicht und Ohren kurz behaart; über Hüfte
und Kruppe meistens etwas gewellt; Vorderläufe mit Befederung;
stark behoste Keulen; Rute buschig.
FARBE:
Grundfarbe weiss mit kleineren oder grösseren rotbraunen Platten
(Plattenhunde) bis durchgehende rotbraune Decke über Rücken
und Flanken (Mantelhunde). Zerrissener Mantel (mit Weiss durchbrochene
Decke) gleichwertig. Gestromtes Rotbraun zulässig. Braungelb
toleriert. Dunkle Verbrämung am Kopf erwünscht. Anflug
von Schwarz am Körper toleriert.
Vorgegebene weisse Abzeichen : Brust, Pfoten, Rutenspitze, Nasenband,
Blesse und Genickfleck.
Erwünschte Abzeichen : Weisser Kragen, symmetrische dunkle
Maske.
GRÖSSE:
Widerristhöhe: Mindestmass Rüden: 70 cm.
Mindestmass Hündinnen: 65 cm.
Höchstmass Rüden: 90 cm.
Höchstmass Hündinnen: 80 cm.
Hunde, welche das Höchstmass überschreiten, werden in
ihrer Beurteilung nicht abgewertet, sofern sie in ihrer Gesamterscheinung
harmonisch wirken und ein korrektes Gangwerk aufweisen.
FEHLER:
Jede Abweichung von den vorgenannten Punkten muss als Fehler angesehen
werden, dessen Bewertung in genauem Verhältnis zum Grad der
Abweichung stehen sollte und dessen Einfluss auf die Gesundheit
und das Wohlbefinden des Hundes zu beachten ist.
* Mangelndes Geschlechtsgepräge.
* Unharmonische Gesamterscheinung.
* Im Verhältnis zur Grösse zu kurze Läufe (Kurzbeinigkeit).
* Starke Faltenbildung an Kopf und Hals.
* Zu kurzer oder zu langer Fang.
* Nach aussen fallende Lefzen am Unterkiefer.
* Fehlende Zähne (ausser PM1 und M3). Kleine Zähne (speziell
Schneidezähne).
* Leichter Vorbiss.
* Helle Augen.
* Mangelhafter Lidschluss.
* Senkrücken, Karpfenrücken.
* Überbaute oder stark abfallende Kruppe.
* Auf dem Rücken gerollt getragene Rute.
* Fehlen vorgegebener Abzeichen
* Krumme oder stark ausgedrehte Vorderläufe.
* Steile, O-beinige oder kuhhessige Hinterhand.
* Fehlerhaftes Gangwerk.
* Kraushaar.
* Unvollständige oder fehlende Pigmentierung des Nasenschwamms,
um die Nase herum, an den
Lefzen und an den
Augenlidern.
* Fehlerhafte Grundfarbe, z.B. rot-braune Tupfen oder Spritzer im
Weiss.
AUSSCHLIESSENDE FEHLER:
* Wesenschwäche, Aggressivität.
* Rückbiss, ausgeprägter Vorbiss.
* Blaues Auge (Glasauge).
* Ektropium, Entropium.
* Vollständig weisses oder vollständig rotbraunes Haarkleid
(Fehlen der Grundfarbe).
* Andersfarbiges Haarkleid.
* Nichterreichen der Mindestgrösse.
Hunde die deutlich physische Abnormitäten oder Verhaltensstörungen
aufweisen müssen disqualifiziert werden.
N.B.:
Rüden müssen zwei offensichtlich normal entwickelte Hoden
aufweisen, die sich vollständig im Hodensack befinden.
Dieser geänderte Standard wird ab April 2004 in Kraft treten.
|